Re: Neue Felgen & H-Zulassung?


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Abgeschickt von Michael Bartsch am 04 Dezember, 2002 um 19:05:14

Antwort auf: Neue Felgen & H-Zulassung? von Mistagi am 03 Dezember, 2002 um 22:22:05:

Hallo,
zumindest zum Zeitpunkt der H - Zulassung sollte Sonderzubehör (Alu-Felgen, Einbauten etc.) "zeitgenössisch" sein, dass heisst bereits damals im Handel und für das Fahrzeug zugelassen sein, ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein im Nachhinein mit Eintragung oder ABE umgerüstetes H - Fahrzeug die Zulassung verliert (aufpassen würde ich nur mit der Verwendung nicht im Bereich der STVO zugelassener Anbauteile, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ansonsten, wo kein Kläger ....., wenn es denn nicht zu extrem aussieht und eine Zulassung hat.
Viel Erfolg,
Michael




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